Kostendeckung

Im Tarifvertrag zwischen den freipraktizierenden Hebammen und den Krankenkassen ist folgende volle Kostendeckung festgelegt:

  • Schwangerschaftskontrollen durch die Hebamme
  • Einmalig 150.– für Geburtsvorbereitung oder Hebammengespräch
  • Alle benötigten Wochenbettbesuche
  • 3 Stillberatungen während der ganzen Stillzeit

Eine ausführliche Erläuterung über die Kostenübernahme findest du auf www.bag.admin.ch - hier


Pikettentschädigung für Wochenbettbetreuung

Um deinen Geburtstermin herum reservieren wir uns Zeit für deine Begleitung. Während der Betreuung stehen wir auch telefonisch zur Verfügung. Sollte jemand ausfallen, organisieren wir eine Vertretung. Dieser Bereitschaftsdienst wird mit einer einmaligen Pauschale von CHF 115.- entschädigt, welche nicht aus der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt wird.

Die meisten Zürcher Gemeinden übernehmen diese Leistung. In unserem Einzugsgebiet bezahlen aber folgende Gemeinden die Pikettentschädigung nicht: Pfäffikon, Illnau, Weisslingen, Madetswil, Russikon und Schwerzenbach. Wohnst du in einer dieser Gemeinden, geht die Rechnung zu deinen Lasten. Es lohnt sich, bei deiner Zusatzversicherung anzufragen, ob diese Leistung übernommen wird.